AGB Personal-Training

1. Leistungsgegenstand 

1.1 Sebastian Reif verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. 

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. 


2. Training 

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt mind. 60 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. 

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. 

2.3 Ein obligatorischer Gesundheits-Check-up mittels Fragebogen gilt als Voraussetzung und Bedingung vor Aufnahme des betreuten Trainings durch Sebastian Reif.


3. Außentermine / Schlechtwetter

Sobald ein Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Sebastian Reif abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt.


4. Sonstige Leistungen

Sebastian Reif steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 7.00 und 20.00 Uhr und Samstag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Personal Trainers. 


5. Haftung 

5.1 Sebastian Reif schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. 

5.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. 

5.3 Sebastian Reif haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 

5.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Sebastian Reif vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Sebastian Reif übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. 

5.5 Es besteht eine Haftpflichtversicherung von Sebastian Reif, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

5.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. 

5.7 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet. 

5.8 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen. 


6. Terminvereinbarungen/ Zahlungsbedingungen

6.1   Einzeltermine finden nur auf konkrete Vereinbarung statt, die vereinbarten Termine sind verbindlich. 

Trainingszeiten:
Montag – Freitag 6.00 – 22.00Uhr
Samstag 6.00 – 20.00Uhr
Sonntag 8.00 – 12.00Uhr

Ein Training zu zweit oder in Kleingruppen ist grundsätzlich möglich. 
Die Trainingsterminierung spricht die Kleingruppe untereinander und danach mit mir ab.

6.2 Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch (auch Mailbox) erfolgen. E-Mails, Faxe etc. gelten nicht.

6.3 Stornierung - Durch eine Absage oder kurzfristige Änderung des Trainingstermins innerhalb von 24 Stunden vor dem Trainingstermin (durch den Kunden) wird die Trainingseinheit voll berechnet und nicht gutgeschrieben. Gutschriften oder Trainingsterminverschiebung liegen hierbei unter Vorbehalt von Sebastian Reif. Durch eine Absage des Kunden sind bereits entstandene Fahrtkosten, Buchungskosten und dergleichen in jedem Fall vom Kunden zu tragen.

6.4 Nichterscheinen zum Trainingstermin - Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainings-termin wird das Honorar für eine Trainingseinheit voll berechnet, bzw. die Trainingseinheit gebucht und nicht gutgeschrieben. Es können somit keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

6.5 Krankheit - Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb 6 Wochen nach Ende der Krankheit nachgeholt werden. Bereits entstandene Fahrtkosten, Buchungskosten und dergleichen sind 
aber in jedem Fall vom Kunden zu tragen.


7. Vergütung / Kosten

7.1 Das Erstgespräch ist kostenfrei. (Dauer: maximal 60 Minuten)

7.2 Das Honorar für eine Trainingseinheit beträgt 60€. Wird ein Training in Kleingruppe gewünscht, beträgt das Honorar für Sebastian Reif weiterhin 60€, zuzüglich 10€ für jede weitere Person. Der Gesamtpreis kann unter den Trainierenden aufgeteilt werden.

7.3 Die jeweilige Trainingseinheit (gilt nicht für Workshops, Seminare oder dergleichen) ist zu bezahlen, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird. Bei Gutscheinen gilt die Trainingseinheit bei einem durch den Kunden versäumten Termin in jedem Fall als abgeleistet.

Weitere Erstattungen können in Einzelfällen nur auf Kulanzbasis gewährt werden.

7.4 Die Kosten sind nach der ersten Trainingseinheit in bar oder per Überweisung zu begleichen. Der Kunde erhält eine Rechnung.

7.5 Ist eine Begleitung des Personaltrainers auf Reisen gewünscht, so sind die anfallenden Kosten wie Spesen und evtl. Übernachtungen vom Kunden zu tragen. Für die Dauer des Aufenthaltes kann aber auch ein zusätzliches Honorar vereinbart werden, welches sich nach Ort und Aufenthaltsdauer richtet.

7.6 Die Anfahrtskosten entfallen bis zu einer Entfernung von 10 Kilometern. Bei einer Entfernung von 10 bis 20km: Kostenpauschale 10€ (beinhaltet An- und Abreise) Bei Entfernungen von mehr als 20km: Reisekosten nach Vereinbarung 

7.7 Kosten für ärztliche oder physiotherapeutische Behandlungen, Warenkäufe (Bekleidung, Ausrüstung etc.), Platzkarten, Eintrittsgelder, Leihgebühren, Aufnahmegebühren, Wellness und Massagen sind nicht in den Preisen für die Trainingseinheiten enthalten. Diese Kosten werden nach den Zahlungsmodalitäten der Kooperationspartner bzw. gesondert verrechnet. Es werden keine Kosten von Sebastian Reif übernommen.

7.8 Trainingsauswertungen, Trainingspläne für Folgezeiten, Spezielle Trainingsprogramme und Gesundheitliche Re-Checks sind nicht in den Preisen enthalten und werden nach Aufwand in Absprache mit dem Kunden gesondert berechnet.


8. Ersatzansprüche 
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Sebastian Reif können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet. 


9. Datenschutz 

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Sebastian Reif gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. 


10. Geheimhaltung 

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Sebastian Reif Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 

10.2 Sebastian Reif hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 


11. Sonstige Vereinbarungen 

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail. 

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen. 


12. Schlussbestimmungen 

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 

12.3 Als Gerichtsstand wird Medebach vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland